AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Südlich vom Ochsen – Theaterinitiative Marbach e.V.

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Theaterbesuchern und dem Theater und Kulturverein Südlich vom Ochsen e.V. für deren künstlerischen Bereich. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Sie gelten ebenso für Besuchsorganisationen falls nicht anderes vereinbart worden ist.

 

  1. Vorverkauf

Der Vorverkauf erfolgt zu den vom Verein veröffentlichten Zeiten.  Die Karten können im Internet gegen Vorkasse und an den ausgewiesenen Vorverkaufsstellen erworben werden. Für den Vorverkauf der Karten im Internet gelten die Richtlinien unseres Onlineticketanbieters. Bei manchen Veranstaltungen ist es möglich Karten zu reservieren und an der Abendkasse abzuholen.

Der Theaterinitiative behält sich vor, die Kartenabgabe in Einzelfällen zu beschränken. Die Abholung und Bezahlung der bestellten Karten, hat zu den der jeweils angegebenen Frist zu erfolgen. Ist die Frist abgelaufen, werden die bestellten Karten für den Weiterverkauf freigegeben.

Der gewerbsmäßige Verkauf von Karten ist nur mit der Einwilligung des Vereins zulässig. Für Leistung und Preise anderer Kartenanbieter haftet die Theaterinitiative Südlich vom Ochsen e.V.  nicht.

Abweichende Regelungen über den Vorverkauf behält sich der Verein vor. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.

 

  1. Eintrittspreise

Die Theaterinitiative Südlich vom Ochsen e.V. gibt die Eintrittspreise jeweils öffentlich bekannt und behält sich vor, die Eintrittspreise zu ändern und Zuschläge zu erheben. Eine Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten.

 

  1. Kartenrückgabe

Die Theaterinitiative ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten zurückzunehmen. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Karten, für verspätetes Eintreffen, sowie für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

Bei Aufführungsausfällen infolge höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet.

In Ausnahmefällen, die in der Verantwortung des Vereins liegen, kann vereinbart werden, dass Karten gegen Erstattung des Eintrittsgeldes zurückgenommen werden.

 

  1. Einlass

Garderoben und Foyer werden in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Nach Beginn der Vorstellung besteht kein Anspruch auf Einlass. Bei Nichteinlass wegen Verspätung besteht kein Ersatzanspruch.

 

  1. Hausrecht

Besuchern kann der Zutritt verwehrt werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass von ihnen Störungen der Vorstellung ausgehen werden. Des Weiteren, wenn sie andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben zu dem sie laut Eintrittskarte nicht berechtigt sind. Ebenso, wenn sie mehrmals gegen die AGB verstoßen haben.

In solchen Fällen besteht kein Ersatzanspruch des Eintrittsgeldes.

Es ist nicht gestattet im Kassenbereich oder auf der Spielstätte und den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.

Es ist nicht erlaubt einen anderen Platz einzunehmen, als den der auf der Karte bezeichnet ist. 

Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

Das Rauchen ist nicht gestattet.

 

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung des Datenschutzes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfanges verarbeitet und gespeichert. Die Theaterinitiative Südlich vom Ochsen e.V. ist berechtigt diese Daten an natürliche und juristische Personen weiter zu geben, die für die Durchführung des Kartenkaufvertrages oder den Kartenvertrieb beauftragt sind. Dritte im vorgenannten Sinne sind zum Datenschutz verpflichtet.

Der Kartenkäufer willigt mit Kauf der Karten hiermit ein.

 

  1. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.

Sollten Bild- und Tonaufnahmen vom Verein dazu ermächtigten Personen gefertigt werden, erklären die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung sich damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch einer Vergütung veröffentlicht werden können.

 

  1. Haftung

Die Theaterinitiative Südlich vom Ochsen e. V., ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen übernehmen für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten erleidet, keine Haftung.

Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

  1. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 19.08.2019 in Kraft. Gerichtsstand ist Marbach am Neckar.

 

  1. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Marbach, den 27.09.2019